- ERST
DAS INHALTSVERZEICHNIS MIT DEN JEWEILIGEN PARAGRAFEN ALS
- GROSSE
FETTE ZAHLEN
- (so erstellt von K.J.)
- -- WEITER UNTEN DANN
JEDER EINZELNE PARAGRAF IM WORTLAUT MIT SEITENVERWEIS --
Siehe auch
für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie das
Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- Inhalt
von
- Regeln
und Wörterverzeichnis
- Entsprechend den Empfehlungen des
- Rats für deutsche Rechtschreibung
- Überarbeitete
Fassung des amtlichen Regelwerks 2004
- München und Mannheim – Februar 2006
In
den Schulen von Deutschland seit 1. August 2006 verbindlich
Überarbeitetes
Regelwerk (Fassung 2006)
- Inhalt
-
Vorwort 7
-
1
Geltungsbereich der neuen Rechtschreibregelung Seite 7
-
2
Grundlagen der deutschen Rechtschreibung Seite 7
-
2.1 Die Beziehung
zwischen Schreibung und Lautung Seite 7
-
2.2 Die Beziehung
zwischen Schreibung und Bedeutung Seite 8
-
3
Regelteil und Wörterverzeichnis
Seite 9
3.1 Zum
Aufbau des Regelteils Seite 10
3.2 Zum
Aufbau des Wörterverzeichnisses Seite 11
Teil I: Regeln Seite 13
-
A Laut-Buchstaben-Zuordnungen Seite 15
-
0
Vorbemerkungen Seite 15
-
1
Vokale Seite 17
-
1.1
Grundlegende Laut-Buchstaben-Zuordnungen Seite 17 §1
-
1.2
Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale Seite 18 § 2
3 4 5
-
1.3
Besondere Kennzeichnung der langen Vokale Seite 20 § 6
7 8 9 10 11 12
-
1.4 Umlautschreibung bei [ε] Seite
23 § 13 14 15
-
1.5 Umlautschreibung bei [ƆY] Seite
24 § 16 17
-
1.6 Ausnahmen beim Diphthong [aΙ] Seite
24 § 18
-
1.7 Besonderheiten beim e Seite
24 § 19
-
1.8
Spezielle Laut-Buchstaben-Zuordnungen in Fremdwörtern Seite 25 § 20 21
-
-
2
Konsonanten Seite 27
-
2.1
Grundlegende Laut-Buchstaben-Zuordnungen Seite 27 § 22
-
2.2 Auslautverhärtung und Wortausgang -ig Seite
28 § 23 24
-
2.3 Besonderheiten bei [s] Seite
29 § 25 26
-
2.4 Besonderheiten bei [∫]
Seite 29 § 27
-
2.5 Besonderheiten bei [ƞ]
Seite 30 § 28
-
2.6 Besonderheiten bei [f] und [v] Seite
30§ 29 30
-
2.7 Besonderheiten bei [ks] Seite
30 § 31
-
2.8
Spezielle Laut-Buchstaben-Zuordnungen in Fremdwörtern Seite 31 § 32
-
B Getrennt- und Zusammenschreibung Seite 33
-
0
Vorbemerkungen Seite 33
-
1 Verb Seite 33 § 33
34 35
-
2 Adjektiv Seite 37 § 36
-
3 Substantiv Seite 39 § 37
38
-
4 Andere Wortarten Seite 41 § 39
-
C Schreibung mit Bindestrich Seite 45
-
0
Vorbemerkungen Seite 45
-
1
Zusammensetzungen und Ableitungen, die keine Eigennamen
-
als Bestandteile enthalten Seite 45 § 40
41 42 43 44 45
-
2
Zusammensetzungen und Ableitungen, die Eigennamen als
-
Bestandteile enthalten Seite 49 § 46
47 48 49 50 51 52
-
D Groß- und Kleinschreibung Seite 53
-
0
Vorbemerkungen Seite 53
-
1
Kennzeichnung des Anfangs bestimmter Texteinheiten
-
durch Großschreibung Seite 54 § 53
54
-
2
Anwendung von Groß- oder Kleinschreibung bei
-
bestimmten
Wörtern und Wortgruppen Seite 57
-
2.1
Substantive und Desubstantivierungen
Seite 57 § 55
56
-
2.2
Substantivierungen Seite 61 § 57
58
-
2.3 Eigennamen mit ihren
nichtsubstantivischen Bestandteilen
-
sowie
Ableitungen von Eigennamen Seite 67 § 59
60 61 62
-
2.4
Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv Seite 70 § 63
64
-
2.5
Anredepronomen und Anreden Seite 71 § 65
66
-
E Zeichensetzung Seite 73
-
0
Vorbemerkungen Seite 73
-
1 Kennzeichnung des Schlusses
von Ganzsätzen Seite 73 § 67
68 69 70
-
2
Gliederung innerhalb von Ganzsätzen Seite 77
-
2.1
Komma Seite 78 § 71
72 73 74 75 76 77 78 79
-
2.2
Semikolon Seite 89 § 80
-
2.3
Doppelpunkt Seite 89 § 81
-
2.4
Gedankenstrich Seite 91 § 82
83 84 85
-
2.5
Klammern Seite 93 § 86
87 88
-
3
Anführung von Äußerungen oder Textstellen bzw.
Hervorhebung
-
von Wörtern oder
Textstellen:
Anführungszeichen Seite 95 § 89
90 91 92 93 94 95
-
4
Markierung von Auslassungen Seite 97
-
4.1
Apostroph Seite 97 § 96 97
-
4.2
Ergänzungsstrich Seite 99 § 98
-
4.3
Auslassungspunkte Seite 99 § 99
100
-
5
Kennzeichnung der Wörter bestimmter Gruppen 100
-
5.1
Punkt Seite 100 § 101 102 103 104 105
-
5.2
Schrägstrich Seite 102 § 106
-
F Worttrennung am
Zeilenende Seite
103 § 107
-
1 Trennung zusammengesetzter und
präfigierter Wörter Seite 103 § 108
-
2 Trennung mehrsilbiger
einfacher und suffigierter Wörter Seite 103-105 § 109
110 111 112
-
3 Besondere Fälle Seite 105 §113
-
Teil II:
Wörterverzeichnis Seite 107
-
Zeichenerklärung Seite 109-110
- Wörterverzeichnis Seite
111 - 283
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HIER
DIE FOLGEN NUN EXTRAHIERTEN PARAGRAFEN
© Copyright dieser (Art von) Auflistung Klaus Jans 2010 ff.
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- Die 113 Paragraphen der Rechtschreibereform
- Derzeit gültig:
Überarbeitetes Regelwerk (Fassung 2006)
- Hier extrahiert aus
- Regeln und Wörterverzeichnis
- Entsprechend den Empfehlungen des
- Rats für deutsche Rechtschreibung
- Überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks 2004
- München und Mannheim – Februar 2006
- (Gilt verbindlich in den Schulen seit dem 1. August 2006)
- (Kommentar:
Das amtliche Regelwerk hat eine eigene Nummerierung im Baumprinzip,
zugleich
aber auch innerhalb dieser Logik noch eine eigene fortlaufende
Nummerierung für die Paragrafen.
Es gibt
also zwei Nummerierungen.
- Das ist
sehr ungewohnt und sehr
kompliziert, wenn man etwas sucht. Es gibt zwei logische Prinzipien,
die
sich verwirrend überlagern, zumal viele Paragrafen allein ohne die
Erläuterungen keinesfalls verständlich sind. K.J.)
- ACHTUNG:
Hier sind jetzt in der Reihenfolge lediglich und ausschließlich
die
Paragrafen aufgeführt, mit Verweis auf die Baumstruktur, weil der
Urheber dieser Auflistung eine entsprechende nicht gefunden hat … und
deshalb selber erstellte.
- Diese
Paragrafen-Auflistung wird nun hier der Öffentlichkeit als
Service zur Verfügung gestellt. (Die Paginierung der PDF-Datei des
Rechtschreiberats beginnt
mit Seite 3 – Buchdeckel etc. sind nicht Teil der PDF – und endet
mit
Seite 104. Es werden diese [auf]gedruckten PDF-Seitenzahlen als
Referenz angegeben, nicht die Seitenzahlen im extra-Seiten-Fenster des
PDF-Readers, welcher automatisch mit Seite 1 beginnt, die aber realiter
Seite 3 ist.)
- Der
erste Paragraf taucht auf Seite 17 der PDF-Datei auf.
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- § 1
Als grundlegend im
Sinne dieser orthografischen Regelung gelten die folgenden
Laut-Buchstaben-Zuordnungen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.1 Grundlegende
Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- Seite 17
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder online für
den
kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
-
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- § 2 Folgt im
Wortstamm
auf einen betonten kurzen Vokal nur
ein einzelner Konsonant, so kennzeichnet man die Kürze des Vokals
durch
Verdopplung des Konsonantenbuchstabens.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.2 Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale
- Seite 18
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 3 Für k und z gilt eine besondere
Regelung:
(1) Statt kk schreibt man ck.
(2) Statt zz schreibt man tz.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.2 Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale
- Seite 18
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 4 In acht
Fallgruppen
verdoppelt man den Buchstaben für
den einzelnen Konsonanten nicht, obwohl dieser einem betonten kurzen
Vokal folgt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.2 Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale
- Seite 18
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 5 In vier
Fallgruppen
verdoppelt man den Buchstaben für
den einzelnen Konsonanten, obwohl der vorausgehende kurze Vokal nicht
betont ist.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.2 Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale
- Seite 19
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
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das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 6 Wenn einem
betonten
einfachen langen Vokal ein
unbetonter kurzer Vokal unmittelbar folgt oder in erweiterten Formen
eines Wortes folgen kann, so steht nach dem Buchstaben für den
langen
Vokal stets der Buchstabe h.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.3 Besondere Kennzeichnung der langen Vokale
- Seite 20
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 7 Das h steht ausnahmsweise auch
nach dem Diphthong [aI].
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.3 Besondere Kennzeichnung der langen Vokale
- Seite 21
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
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das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 8 Wenn einem
betonten
langen Vokal einer der Konsonanten
[l], [m], [n] oder [r] folgt, so wird in vielen, jedoch nicht in der
Mehrzahl der Wörter nach dem Buchstaben für den Vokal ein h eingefügt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.3 Besondere Kennzeichnung der langen Vokale
- Seite 21
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
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- § 9 Die Länge
von [a:],
[e:] und [o:] kennzeichnet man in
einer kleinen Gruppe von Wörtern durch die Verdopplung aa, eebzw. oo.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.3 Besondere Kennzeichnung der langen Vokale
- Seite 22
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
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- § 10 Wenige
einheimische
Wörter und eingebürgerte
Entlehnungen mit dem langen Vokal [i:] schreibt man ausnahmsweise mit i.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.3 Besondere Kennzeichnung der langen Vokale
- Seite 22
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 11 Für
langes [i:]
schreibt man ie in den fremdsprachigen
Suffixen und Wortausgängen -ie,
-ier und -ieren.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.3 Besondere Kennzeichnung der langen Vokale
- Seite 22
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 12 In
Einzelfällen
kennzeichnet man die Länge des Vokals
[i:] zusätzlich mit dem Buchstaben h und schreibt ih oderieh.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.3 Besondere Kennzeichnung der langen Vokale
- Seite 23
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie
das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 13 Für kurzes
[ε]
schreibt man ä statt e, wenn es eine
Grundform mit a gibt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.4 Umlautschreibung bei [ε]
- Seite 23
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
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das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 14 In wenigen
Wörtern
schreibt man ausnahmsweise ä.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.4 Umlautschreibung bei [ε]
- Seite 23
- als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
- Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
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das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 15 In wenigen
Wörtern
schreibt man ausnahmsweise e.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.4 Umlautschreibung bei [ε]
- Seite 23
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- Oder
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- § 16 Für den
Diphthong
[ƆY] schreibt man äu statt eu, wenn es eine
Grundform mit au gibt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.5 Umlautschreibung bei
[ƆY]
- Seite 24
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- § 17 In wenigen
Wörtern
schreibt man ausnahmsweise äu.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln Kapitel A (A Laut-Buchstaben-Zuordnungen)
- 1 Vokale
-
1.5 Umlautschreibung bei [ƆY]
- Seite 24
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- § 18 In wenigen
Wörtern
schreibt man den Diphthong [aΙ]
ausnahmsweise ai.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.6 Ausnahmen beim Diphthong [aΙ]
- Seite 24
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- § 19 Folgen auf -ee oder -ie die Flexionsendungen oder
Ableitungssuffixe -e,
-en, -er, -es, -ell, so lässt man ein e weg.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.7 Besonderheiten beim e
- Seite 24
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das Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
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- § 20 Über die
bisher
dargestellten
Laut-Buchstaben-Zuordnungen hinaus treten in Fremdwörtern auch
fremdsprachige Zuordnungen auf. In den folgenden Listen sind nur die
wichtigeren angeführt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.8 Spezielle Laut-Buchstaben-Zuordnungen in
Fremdwörtern
- Seite 25
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- § 21
Fremdwörter aus
dem Englischen, die auf -y enden und
im Englischen den Plural -ies
haben,
erhalten im Plural ein -s.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 1 Vokale
-
1.8 Spezielle Laut-Buchstaben-Zuordnungen
in Fremdwörtern
- Seite 26
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- § 22 Als grundlegend
im
Sinne dieser orthografischen
Regelung gelten die folgenden Laut-Buchstaben-Zuordnungen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
-
2 Konsonanten
-
2.1 Grundlegende Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- Seite 27
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- § 23 Die in
großen Teilen
des deutschen Sprachgebiets
auftretende Verhärtung der Konsonanten [b], [d], [g], [v] und [z]
am
Silbenende sowie vor anderen Konsonanten innerhalb der Silbe wird in
der Schreibung nicht berücksichtigt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
-
2 Konsonanten
-
2.2 Auslautverhärtung
und
Wortausgang -ig
- Seite 28
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- § 24 Für den
Laut [ç]
schreibt man regelmäßig g,
wenn erweiterte
Formen am Silbenanfang mit dem Laut [g] gesprochen werden.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
-
2 Konsonanten
-
2.2 Auslautverhärtung
und
Wortausgang -ig
- Seite 28
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- § 25 Für das
scharfe
(stimmlose) [s] nach langem Vokal
oder Diphthong schreibt man ß,
wenn im Wortstamm kein weiterer Konsonant folgt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
-
2 Konsonanten
-
2.3 Besonderheiten bei [s]
- Seite 29
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- § 26 Folgt auf das s,
ss, ß, x oder z eines Verb- oder
Adjektivstammes die Endung -st
der
2. Person Singular bzw. die Endung -st(e) des Superlativs, so lässt
man das s der Endung weg.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
-
2 Konsonanten
-
2.3 Besonderheiten bei [s]
- Seite 29
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- § 27 Für den
Laut [∫] am
Anfang des Wortstammes vor
folgendem [p] oder [t] schreibt man
s statt sch.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel Laut-Buchstaben-Zuordnungen
- 2 Konsonanten
-
2.4 Besonderheiten bei [∫]
- Seite 29
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- § 28 Für den
Laut [ƞ] vor
[k] oder [g] im Wortstamm
schreibt man n statt ng.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A (A Laut-Buchstaben-Zuordnungen)
-
2 Konsonanten
-
2.5 Besonderheiten bei [ƞ]
- Seite 30
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- § 29 Für den
Laut [f]
schreibt man v statt f in ver- (wie in verlaufen) sowie am
Anfang einiger weiterer Wörter.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln Kapitel A (A Laut-Buchstaben-Zuordnungen)
-
2 Konsonanten
-
2.6 Besonderheiten bei [f] und [v]
- Seite 30
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- § 30 Für den
Laut [v]
schreibt man in Fremdwörtern
regelmäßig und in wenigen eingebürgerten Entlehnungen v statt w.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
-
2 Konsonanten
-
2.6 Besonderheiten bei [f] und [v]
- Seite 30
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- § 31 Für die
Lautverbindung [ks] schreibt man in einigen
Wortstämmen ausnahmsweise chs bzw. ks statt x.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
-
2 Konsonanten
-
2.7 Besonderheiten bei [ks]
- Seite 30
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- § 32 Über die
bisher
dargestellten
Laut-Buchstaben-Zuordnungen hinaus treten in Fremdwörtern auch
fremdsprachige Zuordnungen auf.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
-
2 Konsonanten
-
2.8 Spezielle Laut-Buchstaben-Zuordnungen in
Fremdwörtern
- Seite 31
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- § 33 Substantive,
Adjektive, Präpositionen oder Adverbien
können mit Verben untrennbare Zusammensetzungen bilden. Man
schreibt
sie zusammen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel B Getrennt- und Zusammenschreibung
-
1 Verb
- Seite 34
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- § 34 Partikeln,
Adjektive, Substantive oder Verben können
als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man
schreibt sie nur in den Infinitiven, den Partizipien sowie im Nebensatz
bei Endstellung des Verbs zusammen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel B Getrennt- und Zusammenschreibung
-
1 Verb
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- § 35 Verbindungen mit sein werden getrennt geschrieben.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel B Getrennt- und Zusammenschreibung
-
1 Verb
- 1 Seite 37
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- § 36 Substantive,
Adjektive, Verben, Adverbien oder Wörter
anderer Kategorien können als erster Bestandteil zusammen mit
einem
adjektivischen oder adjektivisch gebrauchten zweiten Bestandteil
Zusammensetzungen bilden.
- Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
- Kapitel B Getrennt- und Zusammenschreibung
-
2 Adjektiv
- Seite 37
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- § 37 Substantive,
Adjektive, Verbstämme, Pronomen oder
Partikeln können mit Substantiven Zusammensetzungen bilden. Man
schreibt sie ebenso wie mehrteilige Substantivierungen zusammen.
Siehe dazu Regelwerk Teil I: Regeln
Kapitel
B Getrennt- und Zusammenschreibung
-
3 Substantiv
Seite 39
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
38
Ableitungen auf -er von
geografischen
Eigennamen, die sich auf die geografische Lage beziehen, schreibt man
in der Regel von dem folgenden Substantiv getrennt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel B Getrennt- und
Zusammenschreibung
-
3 Substantiv
- Seite 40
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
39
Mehrteilige
Adverbien, Konjunktionen, Präpositionen und Pronomen schreibt man
zusammen, wenn die Wortart, die Wortform oder die Bedeutung der
einzelnen Bestandteile nicht mehr deutlich erkennbar ist.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel B Getrennt-
und Zusammenschreibung
- 4 Andere Wortarten
- Seite 41
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
40 Man
setzt einen
Bindestrich in Zusammensetzungen mit Einzelbuchstaben, Abkürzungen
oder
Ziffern.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C
Schreibung mit Bindestrich
-
1 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die keine Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 45
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
41
Vor Suffixen
setzt man nur dann einen Bindestrich, wenn sie mit einem
Einzelbuchstaben verbunden werden.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
1 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die keine Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 46
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
42
Bilden
Verbindungen aus Ziffern und Suffixen den vorderen Teil einer
Zusammensetzung, so setzt man nach dem Suffix einen Bindestrich.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
1 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die keine Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 46
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
43
Man setzt
Bindestriche in substantivisch gebrauchten Zusammensetzungen
(Aneinanderreihungen), insbesondere bei substantivisch gebrauchten
Infinitiven mit mehr als zwei Bestandteilen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung
mit Bindestrich
-
1 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die keine Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 47
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
44
Man setzt einen
Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger
Zusammensetzungen, in denen eine Wortgruppe oder eine Zusammensetzung
mit Bindestrich auftritt, sowie in unübersichtlichen
Zusammensetzungen
aus gleichrangigen, nebengeordneten Adjektiven.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
1 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die keine Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 47
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
45
Man kann einen
Bindestrich setzen zur Hervorhebung einzelner Bestandteile, zur
Gliederung unübersichtlicher Zusammensetzungen, zur Vermeidung von
Missverständnissen oder beim Zusammentreffen von drei gleichen
Buchstaben.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
1 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die keine Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 48
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
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- §
46 Man
setzt einen
Bindestrich in Zusammensetzungen, die als zweiten Bestandteil einen
Eigennamen enthalten oder die aus zwei Eigennamen bestehen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
2 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 49
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
47
Werden
Zusammensetzungen mit einem ursprünglichen Personennamen als
Gattungsbezeichnung gebraucht, so schreibt man ohne Bindestrich
zusammen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
2 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 50
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
48 Bei
Ableitungen
von Verbindungen mit einem Eigennamen als zweitem Bestandteil bleibt
der Bindestrich erhalten.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
2 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die Eigennamen als Bestandteile enthalten
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
49 Bei
Ableitungen
von mehreren Eigennamen, von Titeln und Eigennamen oder von einem
mehrteiligen Eigennamen setzt man einen Bindestrich.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
Zusammensetzungen und
Ableitungen, die Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 50
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
50
Man setzt einen
Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger
Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung
mit Bindestrich
-
Zusammensetzungen und
Ableitungen, die Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 50
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- §
51
Man kann einen
Bindestrich in Zusammensetzungen setzen, die als ersten Bestandteil
einen Eigennamen haben, der besonders hervorgehoben werden soll, oder
wenn der zweite Bestandteil bereits eine Zusammensetzung ist.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung
mit Bindestrich
-
2 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 51
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- §
52
Wird ein
geografischer Eigenname von einem nachgestellten Substantiv näher
bestimmt, so kann man einen Bindestrich setzen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel C Schreibung mit
Bindestrich
-
2 Zusammensetzungen und
Ableitungen, die Eigennamen als Bestandteile enthalten
- Seite 51
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- §
53
Das erste Wort
einer Überschrift, eines Werktitels, einer Anschrift und
dergleichen
schreibt man groß.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
1 Kennzeichnung des
Anfangs bestimmter Texteinheiten durch Großschreibung
- Seite 54
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
54 Das
erste Wort
eines Ganzsatzes schreibt man groß.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
1 Kennzeichnung des
Anfangs bestimmter Texteinheiten durch Großschreibung
- Seite 55
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- §
55
Substantive
schreibt man groß.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.1 Substantive und
Desubstantivierungen
- Seite 57
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
56
Klein schreibt
man Wörter, die formgleich als Substantive vorkommen, aber
selbst
keine
substantivischen Merkmale aufweisen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.1 Substantive und
Desubstantivierungen
- Seite 59
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
57
Wörter anderer
Wortarten schreibt man groß, wenn sie als Substantive gebraucht
werden
(= Substantivierungen).
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß- und
Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.2 Substantivierungen
- Seite 61
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
58
In folgenden
Fällen schreibt man Adjektive, Partizipien und Pronomen klein,
obwohl
sie formale Merkmale der Substantivierung aufweisen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.2 Substantivierungen
- Seite 64
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- §
59
Eigennamen sowie
Ableitungen von Eigennamen schreibt man groß.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß- und
Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.3 Eigennamen mit ihren
nichtsubstantivischen Bestandteilen sowie Ableitungen von Eigennamen
- Seite 67
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- §
60
In mehrteiligen
Eigennamen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen schreibt man das
erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikel,
Präpositionen und
Konjunktionen groß.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.3 Eigennamen mit ihren
nichtsubstantivischen Bestandteilen sowie Ableitungen von Eigennamen
- Seite 67
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- §
61
Ableitungen von
geografischen Eigennamen auf -er schreibt man groß.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß- und
Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.3 Eigennamen mit ihren
nichtsubstantivischen Bestandteilen sowie Ableitungen von Eigennamen
- Seite 70
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- §
62 Kleingeschrieben
werden adjektivische Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch,
außer wenn die Grundform eines Personennamens durch einen
Apostroph
verdeutlicht wird, ferner alle adjektivischen Ableitungen mit anderen
Suffixen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.3 Eigennamen mit ihren
nichtsubstantivischen Bestandteilen sowie Ableitungen von Eigennamen
- Seite 70
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- §
63
In
substantivischen Wortgruppen, die zu festen Verbindungen geworden, aber
keine Eigennamen sind, schreibt man Adjektive klein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.4 Feste Verbindungen
aus Adjektiv und Substantiv
- Seite 70
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- §
64
In bestimmten
substantivischen Wortgruppen werden Adjektive großgeschrieben,
obwohl
keine Eigennamen vorliegen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß- und
Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.4 Feste Verbindungen
aus Adjektiv und Substantiv
- Seite 71
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- §
65
Das Anredepronomen Sie und das entsprechende
Possessivpronomen Ihr sowie die zugehörigen
flektierten Formen schreibt man groß.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.5 Anredepronomen und
Anreden
- Seite 71
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- §
66 Die
Anredepronomen du und ihr, die
entsprechenden Possessivpronomen dein und euer sowie das Reflexivpronomen sich schreibt man klein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel D Groß-
und Kleinschreibung
-
2 Anwendung von
Groß-
oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
-
2.5 Anredepronomen und
Anreden
- Seite 72
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
67
Mit dem Punkt
kennzeichnet man den Schluss eines Ganzsatzes.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
1 Kennzeichnung des
Schlusses von Ganzsätzen
- Seite 74
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
68
Nach
freistehenden Zeilen setzt man keinen Punkt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
1 Kennzeichnung des
Schlusses von Ganzsätzen
- Seite 74
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
69
Mit dem
Ausrufezeichen gibt man dem Inhalt des Ganzsatzes einen besonderen
Nachdruck wie etwa bei nachdrücklichen Behauptungen,
Aufforderungen,
Grüßen, Wünschen oder Ausrufen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
1 Kennzeichnung des
Schlusses von Ganzsätzen
- Seite 75
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
70
Mit dem
Fragezeichen kennzeichnet man den Ganzsatz als Frage.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
1 Kennzeichnung des
Schlusses von Ganzsätzen
- Seite 76
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
71
Gleichrangige
(nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt
man mit
Komma voneinander ab
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 78
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
72
Sind die
gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder,
beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder ... oder,
nicht ... noch, sowohl ... als (auch), sowohl ... wie (auch) oder durch weder ... nochverbunden,
so setzt man kein Komma.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 79
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
73
Bei der Reihung
von selbständigen Sätzen, die durch und,
oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht – noch oder durch weder – noch verbunden sind, kann man
ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 80
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
74
Nebensätze grenzt
man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit
paarigem Komma ein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 80
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- § 75
Infinitivgruppen
grenzt man mit Komma ab, wenn eine
der folgenden Bedingungen erfüllt ist.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 82
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
76
Bei formelhaften
Nebensätzen kann man das Komma weglassen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 83
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
77
Zusätze oder
Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so
schließt
man sie mit paarigem Komma ein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 83
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
78
Oft liegt es im
Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder
Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 86
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
79
Anreden, Ausrufe
oder Ausdrücke einer Stellungnahme, die besonders hervorgehoben
werden
sollen, grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so
schließt man
sie mit paarigem Komma ein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.1 Komma
- Seite 88
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
80 Mit
dem Semikolon
kann man gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze oder Wortgruppen
voneinander abgrenzen. Mit dem Semikolon drückt man einen
höheren Grad
der Abgrenzung aus als mit dem Komma und einen geringeren Grad der
Abgrenzung als mit dem Punkt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.2 Semikolon
- Seite 89
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
81
Mit dem
Doppelpunkt kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.3 Doppelpunkt
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
82
Mit dem
Gedankenstrich kündigt man an, dass etwas Weiterführendes
folgt oder
dass man das Folgende als etwas Unerwartetes verstanden wissen will.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.4 Gedankenstrich
- Seite 91
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
83
Mit dem
Gedankenstrich kündigt man an, dass etwas Weiterführendes
folgt oder
dass man das Folgende als etwas Unerwartetes verstanden wissen will.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
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-
2.4 Gedankenstrich
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
84
Mit dem
Gedankenstrich grenzt man Zusätze oder Nachträge ab; sind sie
eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Gedankenstrich ein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.4 Gedankenstrich
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
85
Ausrufe- oder
Fragezeichen, die zum Zusatz oder Nachtrag im paarigen Gedankenstrich
gehören, setzt man vor den abschließenden Gedankenstrich;
ein
Schlusspunkt wird weggelassen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.4 Gedankenstrich
- Seite 93
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
86
Mit Klammern
schließt man Zusätze oder Nachträge ein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
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-
2.5 Klammern
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
87
Mit Klammern kann
man neben einzelnen Ganzsätzen insbesondere auch
größere Textteile
einschließen und auf diese Weise als selbständige
Texteinheit
kennzeichnen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.5 Klammern
- Seite 94
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
88
Ausrufe- oder
Fragezeichen, die zum Zusatz oder Nachtrag in Klammern gehören,
setzt
man vor die abschließende Klammer.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
2 Gliederung innerhalb
von Ganzsätzen
-
2.5 Klammern
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
89
Mit
Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich
Wiedergegebenes ein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
3 Anführung von
Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von
Wörtern oder
Textstellen: Anführungszeichen
- Seite 95
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
90 Satzzeichen,
die
zum wörtlich Wiedergegebenen gehören, setzt man vor das
abschließende
Anführungszeichen; Satzzeichen, die zum Begleitsatz gehören,
setzt man
nach dem abschließenden Anführungszeichen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
3 Anführung von
Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von
Wörtern oder
Textstellen: Anführungszeichen
- Seite 95
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
91
Sowohl der
angeführte Satz als auch der Begleitsatz behalten ihr Ausrufe-
oder
Fragezeichen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
3 Anführung von
Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von
Wörtern oder
Textstellen: Anführungszeichen
- Seite 96
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
92
Beim angeführten
Satz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn er am Anfang oder im
Innern
des Ganzsatzes steht.
Beim Begleitsatz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn der
angeführte
Satz oder ein Teil von ihm am Ende des Ganzsatzes steht.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
3 Anführung von
Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von
Wörtern oder
Textstellen: Anführungszeichen
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
93
Folgt nach dem
angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt
man
nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma.
Ist der Begleitsatz in den angeführten Satz
eingeschoben,
so schließt man ihn mit paarigem Komma ein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
Anführung von
Äußerungen
oder Textstellen bzw. Hervorhebung von Wörtern oder Textstellen:
Anführungszeichen
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
94
Mit
Anführungszeichen kann man Wörter oder Teile innerhalb
eines Textes
hervorheben und in bestimmten Fällen deutlich machen, dass man zu
ihrer
Verwendung Stellung nimmt, sich auf sie bezieht.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
3 Anführung von
Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von
Wörtern oder
Textstellen: Anführungszeichen
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
95
Steht in einem
Text mit Anführungszeichen etwas ebenfalls Angeführtes, so
kennzeichnet
man dies durch die so genannten halben Anführungszeichen.
- Siehe dazu Regelwerk
Teil I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
3 Anführung von
Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von
Wörtern oder
Textstellen: Anführungszeichen
- Seite 97
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
96
Man setzt den
Apostroph in drei Gruppen von Fällen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
4 Markierung von
Auslassungen
-
4.1 Apostroph
- Seite 98
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
97
Man kann den
Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit
Auslassungen
bei
schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
4 Markierung von
Auslassungen
-
4.1 Apostroph
- Seite 98
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
98 Mit
dem
Ergänzungsstrich zeigt man an, dass in Zusammensetzungen oder
Ableitungen einer Aufzählung ein gleicher Bestandteil ausgelassen
wurde, der sinngemäß zu ergänzen ist.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
4 Markierung von
Auslassungen
-
4.2 Ergänzungsstrich
- Seite 99
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
99
Mit drei Punkten
(Auslassungspunkten) zeigt man an, dass in einem Wort, Satz oder Text
Teile ausgelassen worden sind.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
4 Markierung von
Auslassungen
-
4.3 Auslassungspunkte
- Seite 99
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
100
Stehen die
Auslassungspunkte am Ende eines Ganzsatzes, so setzt man keinen
Satzschlusspunkt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
4 Markierung von
Auslassungen
-
4.3 Auslassungspunkte
- Seite 100
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
101
Mit dem Punkt
kennzeichnet man bestimmte Abkürzungen (abgekürzte
Wörter).
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
5 Kennzeichnung der
Wörter bestimmter Gruppen
-
5.1 Punkt
- Seite 100
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
102
Bestimmte
Abkürzungen, Kurzwörter und dergleichen stehen
üblicherweise ohne
Punkt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
5 Kennzeichnung der
Wörter bestimmter Gruppen
-
5.1 Punkt
- Seite 101
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
103
Am Ende eines
Ganzsatzes setzt man nach Abkürzungen nur einen Punkt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
5 Kennzeichnung der
Wörter bestimmter Gruppen
-
5.1 Punkt
- Seite 101
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
104 Mit
dem Punkt
kennzeichnet man Zahlen, die in Ziffern geschrieben sind, als
Ordinalzahlen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
5 Kennzeichnung der
Wörter bestimmter Gruppen
-
5.1 Punkt
- Seite 101
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- § 105
Am Ende eines
Ganzsatzes setzt man nach Ordinalzahlen, die in Ziffern geschrieben
sind, nur einen Punkt.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
5 Kennzeichnung der
Wörter bestimmter Gruppen
-
5.1 Punkt
- Seite 102
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
106
Mit dem
Schrägstrich kennzeichnet man, dass Wörter (Namen,
Abkürzungen),
Zahlen
oder dergleichen zusammengehören.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel E Zeichensetzung
-
5 Kennzeichnung der
Wörter bestimmter Gruppen
-
5.2 Schrägstrich
- Seite 102
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▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
107
Mehrsilbige Wörter kann man am Ende einer Zeile trennen. Dabei
stimmen die Grenzen
der Silben, in die man die geschriebenen Wörter bei langsamem
Vorlesen
zerlegen kann, gewöhnlich mit den Trennstellen überein.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel F Worttrennung am Zeilenende
- Seite 103
als PDF abrufbar: www.ids-mannheim.de/service/reform/ oder www.rechtschreibrat.com
Oder
online für den kompletten Text: http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-rechtschreibereform.htm
sowie das
Wörterverzeichnis / Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
108
Zusammensetzungen und Wörter mit Präfix trennt man zwischen
den
einzelnen Bestandteilen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel F Worttrennung am
Zeilenende
-
1 Trennung
zusammengesetzter und präfigierter Wörter
- Seite 103
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
109
Zwischen
Vokalbuchstaben, die zu verschiedenen Silben gehören, kann
getrennt
werden.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel F Worttrennung am Zeilenende
-
2 Trennung mehrsilbiger
einfacher und suffigierter Wörter
- Seite 104
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sowie das
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
110 Steht
in
einfachen oder suffigierten Wörtern zwischen Vokalbuchstaben ein
einzelner Konsonantenbuchstabe, so kommt er bei der Trennung auf die
neue Zeile. Stehen mehrere Konsonantenbuchstaben dazwischen, so kommt
nur der letzte auf die neue Zeile.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel F Worttrennung am Zeilenende
-
2 Trennung mehrsilbiger
einfacher und suffigierter Wörter
- Seite 104
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
111
Stehen
Buchstabenverbindungen wie ch,
sch; ph, rh, sh oder th für einen Konsonanten, so trennt man
sie nicht. Dasselbe gilt für ck.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel F Worttrennung am Zeilenende
-
2 Trennung mehrsilbiger
einfacher und suffigierter Wörter
- Seite 104
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
112
In Fremdwörtern
können die Verbindungen aus Buchstaben für einen Konsonanten + l, n oder r entweder entsprechend §
110
getrennt werden, oder sie kommen ungetrennt auf die neue Zeile.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel F Worttrennung am Zeilenende
-
2 Trennung mehrsilbiger
einfacher und suffigierter Wörter
- Seite 105
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- ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀ ▀
- §
113
Wörter, die
sprachhistorisch oder von der Herkunftssprache her gesehen
Zusammensetzungen oder Präfigierungen sind, aber nicht mehr als
solche
empfunden oder erkannt werden, kann man entweder nach § 108 oder
nach §
109 bis § 112 trennen.
- Siehe dazu Regelwerk Teil
I: Regeln
- Kapitel F Worttrennung am Zeilenende
-
3 Besondere Fälle
- Seite 105
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- Ende des Regelwerkes im
PDF-Dokument: Seite 106.
- Es folgt dann als
weiteres PDF-Dokument das Wörterverzeichnis, mit der Seitenzahl
107
beginnend.
- Wörterverzeichnis
/
Wortverzeichnis zur Rechtschreibereform http://www.ich-der-lektor.de/rechtschreibung-wort-woerter.htm
Siehe
auch: www.artikel-lexikon.de www.plural-lexikon.de www.singular-lexikon.de www.nominativ-lexikon.de
www.genitiv-lexikon.de www.dativ-lexikon.de www.akkusativ-lexikon.de
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