URHEBERRECHT
klaus jans | lektor
WIR DIE LEKTOREN |
ZITIERT NACH WIKIPEDIA:
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Das Urheberrecht dient dem Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt), wie z.B. literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Filme und Rundfunksendungen. Es schützt dessen Urheber im Bezug auf das Werk in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen. Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum (englisch: intellectual property) gesprochen und so der Schutz des Sacheigentums und Immaterialgüterrecht parallelisiert, dieser Begriff ist jedoch stark umstritten. Urheberrecht muss nicht angemeldet werden und steht dem Urheber zu, sobald ein Werk einmal auf einem Medium festgehalten worden ist. Urheberrecht wird in der Regel nur dann gewährt wenn die Schöpfung neu ist, eine gewisse Eigenleistung und eine Einmaligkeit aufweisen kann.
Es ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.
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UrhG
Ausfertigungsdatum: 09.09.1965
Vollzitat:
"Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist"
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 26.11.2020 I 2568 |
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